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Whistleblowing

Information für Hinweisgeber zu neuer Plattform „Whistleblowing“

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben bieten wir Mitarbeitern und Lieferanten und Partnern als neuen Service ein sogenanntes Hinweisgebersystem über unsere Plattform „Whistleblowing“ an. Darüber können Sie Hinweise auf gesetzliche oder ethische Missstände oder Fehlverhalten in unserem Unternehmen geben. Diese können unter Angaben Ihres Namens oder anonym abgegeben werden.

 

Hierunter fallen z.B. Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen Unternehmensrichtlinien, wie z. B. der nicht korrekte Umgang mit Gefahrstoffen oder der Missbrauch von Daten sowie Korruption oder Verstöße gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit.

 

Die Meldung kann Verhaltensweisen von allen Beschäftigten und/oder von Dritten (externen Geschäftspartnern oder Dienstleistern) betreffen, die mit gesetzlichen Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder betrieblichen/tariflichen Regelungen nicht übereinstimmen oder gegen diese verstoßen.

 

Das Hinweisgebersystem kann dann genutzt werden, wenn andere Wege über Vorgesetzte, den Betriebsrat oder andere Ansprechpartner fehlgeschlagen sind und/oder Sie Nachteile für sich beim Aufdecken des Verstoßes befürchten. Damit können Sie künftig eine vertrauliche und geschützte Meldung abgeben.

 

Was können Sie tun?

Werden Sie Zeuge eines „Fehlverhaltens“ oder bekommen Sie entsprechende Situationen auch nur beiläufig mit oder werden von einem Kollegen oder Vorgesetzten zu einer bestimmten Handlung gedrängt, können Sie über verschiedene Meldewege eine vertrauensvolle und geschützte Meldung abgeben. Dabei können Sie dies anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten machen.

 

Wie kann die Meldung abgegeben werden?

Sie haben die Wahl, ob Sie eine Meldung völlig anonym abgeben möchten oder freiwillig Angaben zu Ihrer Person machen.


Sie können gleich hier die Online-Plattform für die Abgabe eines Hinweises nutzen.


Wie wird meine Meldung weiter bearbeitet?

Als Partner für den Betrieb der Plattform haben wir die MKM Gruppe ausgewählt, die auch unseren externen Datenschutzbeauftragten stellt. (Betreiber ist die MKM Compliance GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg). Jede eingehende Meldung wird zunächst von den zur Verschwiegenheit verpflichteten Compliance-Mitarbeitenden von MKM entgegengenommen und bearbeitet. Der Inhalt der Meldung inklusive dort benannter Personen wird stets vertraulich behandelt und dann nur an die Niehoff-Geschäftsführung zur weiteren Bearbeitung weitergegeben. Falls die Meldung nicht anonym abgegeben wurde, wird die Identität des Hinweisgebers ebenfalls nur an die Geschäftsführung weitergegeben, wenn er in eine weitere Verwendung seines Namens nicht eingewilligt hat. Wird die Meldung anonym abgegeben, ist ein Rückschluss auf die Person des Hinweisgebers ausgeschlossen.

 

Der Gesetzgeber sieht bei anonym abgegebenen Meldungen keine Pflicht zur Bearbeitung der eingehenden Hinweise vor. NIEHOFF behält es sich deshalb vor, anonym eingehende Hinweise nicht zu bearbeiten.

 

Jeder ernsthafte Hinweis wird jedoch geprüft und bearbeitet. Macht der Hinweisgeber Angaben zu seiner Person, erfolgt eine Herausgabe der gemeldeten Angaben inklusive Namen der Betroffenen an andere Stellen durch NIEHOFF nur dann, wenn dies durch Gerichte oder Behörden erzwungen wird oder der Betroffene eingewilligt hat. Wird die Meldung anonym abgegeben, ist die Herausgabe der Identität des Hinweisgebers auch bei Anforderung durch die Staatsanwaltschaft nicht möglich.

 

Freundliche Grüße

 

MASCHINENFABRIK NIEHOFF GmbH & Co. KG